Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Vertrag von Lissabon 

Der Vertrag von Lissabon wurde am 13.12.2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft nach einem langwierigem, seit 2003 andauernden, Ratifikationsprozess unterzeichnet und trat am 01.12.2009 in Kraft. Er stellt die letzte grundlegende Änderung der Europäischen Verträge dar und enthält Vereinbarungen über die Korrektur der Entscheidungsprozesse, die Sicherung der demokratischen Legitimation, die Stärkung der Institutionen und das Ermöglichen weltpolitischen Handelns. Ziel war es die EU demokratischer, transparenter und effizienter zu strukturieren.  

Ursprünglich war der Vertrag 2003 als Verfassungsdokument geplant, der 2004 von den Mitgliedstaaten zwar unterzeichnet, jedoch 2005 durch die ablehnenden Referenden der französischen und niederländischen Bevölkerung erst einmal ausgesetzt wurde. Als Reaktion auf die Referenden beschloss der Europäische Rat das Dokument als normalen Änderungsvertrag und nicht als Verfassungsvertrag zu gestalten.   

Ein Großteil der Inhalte des zuvor gescheiterten Verfassungsvertrags wurde übernommen, allerdings wurden die verfassungscharakteristischen Elemente, wie offizielle Symbole und Hymne der EU herausgestrichen. Die Beteiligung und der Schutz der europäischen Bevölkerung wurden ausgeweitet. Dem Europäischen Parlament wurden mehr Rechte zugesprochen, wodurch es zu einer weitgehenden Gleichberechtigung des Parlaments mit dem Rat der EU kam. Zudem reformierte der Vertrag die Mehrheitsentscheidungen im Rat der EU, indem die qualifizierte Mehrheit für Entscheidungen eingeführt wurde. Gleichzeitig entstand die Position des „Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik“, die Säulenstruktur wurde aufgelöst und supranationale Elemente eingeführt. 

Erstmals in der Geschichte der Union wurden die Zuständigkeiten der EU zusammenfassend in Art. 2 AEUV dargestellt. Auch die Werte und Ziele der Union wurden in den Art. 2 und 3 EUV verankert. Zudem wurde erstmals die Möglichkeit des Austritts eines Mitgliedstaates geregelt (Art. 50 EUV) und der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen. Die Grundrechtecharta der EU wurde integriert und erlangte somit neun Jahre nach ihrer feierlichen Proklamation Rechtskraft.  

Der Vertrag von Lissabon wurde nach langwierigem Ratifikationsprozess 2007 unterschrieben, in Kraft getreten ist er jedoch erst zwei Jahre später im Jahr 2009. Grund für die späte Annahme war ein irisches Referendum im Juni 2008, bei dem die Iren den Lissabon-Vertrag abgelehnt hatten. Erst im zweiten Anlauf setzte sich der Vertrag von Lissabon in Irland mit großer Mehrheit durch (Okt 2009). Nach den mühsamen Verhandlungen hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, den Vertrag per parlamentarischer Zustimmung zu ratifizieren und keine weiteren konsultativen Referenden abzuhalten. Irland war jedoch verfassungsrechtlich dazu verpflichtet ein Referendum durchzuführen.  

 

Quellen: 

“Der Lissabonner Vertrag auf einen Blick”. Bundeszentrale für politische Bildung. www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/43000/grafik-lissabonner-vertrag. (Letzter Zugriff: 14.02.2022)

Lelieveldt, Herman/ Princen, Sebastiaan (2011): The Politics of The European Union. Cambridge University Press, S. 18 – 30  

Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (Hrsg.) (2011): Europa von A bis Z. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. 

“Worum ging es beim Vertrag von Lissabon?” Die Bundesregierung. 30 Nov. 2020. www.bundesregierung.de/breg-de/suche/vertrag-von-lissabon-1699492 (Letzter Zugriff: 14.02.2022)

 “Vertrag von Lissabon”. Kurzdarstellungen zur Europäischen Union | Europäisches Parlament. www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/5/vertrag-von-lissabon. (Letzter Zugriff: 14.02.2022)

 

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