Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Prof. Dr. Hans Schulte Nölke, MAE

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Europäische Rechtsgeschichte

Direktor am European Legal Studies Institute - Abteilung III: Europäische Rechtsgeschichte und Unionsprivatrecht

Hans Schulte-Nölke, geboren 1963, ist Mitglied der Academia Europaea (MAE) und des American Law Institute. Er ist Gründungsmitglied und langjähriges Vorstandsmitglied des European Law Institute.

Hans Schulte-Nölke wurde 2008 auf den Lehrstuhl berufen. Er hat nach dem Abitur 1982 am Gymnasium Petrinum Brilon und Wehrdienst bei den Luftlandetruppen an der Universität Münster studiert, zunächst als Studium generale (u.a. Mathematik, Theologie, Geschichte), dann Jura, und 1988 das erste juristische Staatsexamen abgelegt. Anschließend war er Stipendiat am Graduiertenkolleg Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main; Promotion zur Entstehungsgeschichte des BGB 1994 (ausgezeichnet mit dem Harry Westermann-Preis), zweites Staatsexamen 1995, bis 1997 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Münster, 1998 – 1999 Senior Researcher am Forschungszentrum für Unternehmensrecht der Radboud-Universität Nijmegen (Niederlande), Forschungsaufenthalte u.a. in Oxford und Lyon; Habilitation an der Universität Münster 2000; Professur für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Bielefeld 2001 bis 2008. Seit 2013 ist Hans Schulte-Nölke außerdem Professor im Nebenamt an der Radboud-Universität Nijmegen.

Hans Schulte-Nölke lehrt und forscht schwerpunktmäßig zum geltenden Recht. Das Lehr- und Forschungsprogramm erstreckt sich über die Felder Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Europäische Rechtsangleichung, Privatrecht der Europäischen Union, Rechtsvergleichung, Datenrecht, Haftungsrecht, Vertragspraxis, Verzug und Zinsen, Vertriebsrecht, Verbraucherrecht. Hans Schulte-Nölke erstattet auch Gutachten für Gerichte (§ 293 ZPO) und Anwaltskanzleien zu einer Reihe von ausländischen Rechtsordnungen, insbesondere zum niederländischen Recht. Die rechtshistorische Lehre und Forschung umfasst die gemeinsamen Grundlagen der Europäischen Rechtsordnungen, das Entstehen der nationalen Rechtsordnungen sowie Justiz und Rechtspraxis. Er leitet u.a. eine Untersuchung zur sexualisierten Gewalt im kirchlichen Raum im Bistum Osnabrück seit 1945. Außerdem wirkt Hans Schulte-Nölke an der juristischen Fortbildung von Rechtsanwälten in den Bereichen Europäisches Wirtschaftsrecht, Datenrecht, Vertriebsrecht, Vertragsrecht, Deliktsrecht und Sachenrecht mit.