Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Geschichte des Instituts

Das European Legal Studies Institute wurde zum Wintersemester 2003/04 auf Initiative von Prof. Dr. h.c. mult. Christian v. Bar, FBA, MAE, und Prof. Dr. Jens-Peter Schneider (jetzt Freiburg i.Br.) durch die Universität Osnabrück mit Mitteln des Landes Niedersachsen aus dem Niedersachsenvorab der Volkswagenstiftung als wissenschaftliche Einrichtung der Juristischen Fakultät gegründet. 
 
Das Institut widmet sich neben dem Europäischen Gemeinschaftsrecht und dem Internationalen Privatrecht vor allem der innereuropäischen Rechtsvergleichung auf den Gebieten des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Es begleitet hierdurch die Rechtsangleichung und die Rechtsvereinheitlichung in der Europäischen Union. Das Institut wurde aus den Erfahrungen der Study Group on a European Civil Code gegründet, deren Steering Committee und Geschäftsführung unter Leitung von Professor v. Bar in Osnabrück lokalisiert war. Mit dem Institut sollten und sollen die privatrechtlichen Anstrengungen vertieft und thematisch erweitert fortgeführt, vor allem aber die dort gewonnenen Erfahrungen und Vorgehensweisen mit dem Unions-, dem Völker- und dem Verwaltungsrecht auf neue Gebiete des Rechts übertragen werden. 
 
Grundlage der Förderung durch das niedersächsische Wissenschaftsministerium war eine Fachbegutachtung durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen, die die Errichtung des European Legal Studies Institute in Osnabrück nachdrücklich befürwortete. Dabei stützte sich die Kommission auch auf Einschätzungen einer vom Vizepräsidenten der Max Planck-Gesellschaft, Herrn Prof. Dr. Wolfrum, geleiteten Gutachtergruppe, die im Rahmen der allgemeinen Forschungsevaluation Rechtswissenschaften im Lande Niedersachsen dem Fachbereich in Osnabrück ein überzeugendes Zeugnis ausgestellt habe. Insbesondere machte sich die Kommission ausdrücklich die Bewertung der Gutachtergruppe zueigen, wonach das Projekt des European Legal Studies Institute von seinem wissenschaftlichen Ansatz und von seiner wissenschaftspolitischen Bedeutung her einzigartig sei, zumindest in Deutschland, wenn nicht in Europa. 
 
Das Institut gliedert sich in die Abteilung für „Europäisches Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung“ (Direktor: Prof. Dr. Christoph Busch), die Abteilung „Europäisches Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung“ (Direktor: Prof. Dr. Oliver Dörr) sowie die Abteilung „Europäische Rechtsgeschichte und Unionsprivatrecht“ (Direktor: Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke). Die Leitung des Instituts hatte bis 2020 Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian von Bar, FBA, MAE (geschäftsführender Direktor) inne. Von 2021 bis 2023 wurde das Institut von Prof. Dr. Christoph Busch geleitet. Im April 2023 hat Prof. Dr. Thomas Groß die Leitung des Instituts übernommen. Dem Institut gehören heute ferner die Professoren Thomas Groß (öffentliches Recht) und Fryderyk Zoll (Privatrecht) an, Professor Zoll hat simultan je eine halbe Professur an der Jagiellonen Universität Krakau und am Institut inne. 
 
Vorläufer des European Legal Studies Institute waren das Institut für Europarecht (Gründungsdirektor: Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling) sowie das Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Gründungsdirektor: Prof. Dr. Christian v. Bar). Deren Institutsbibliotheken bildeten unter Einschluss des Europäischen Dokumentationszentrums (EDZ) in Osnabrück die Basis für den Aufbau eines außergewöhnlichen Bücherbestandes zum Recht in der Europäischen Union. Er umfasst insbesondere die Quellen und die Literatur zu den Privat- und Verwaltungsrechten der Mitgliedstaaten. Die Bibliothek startete mit einem Grundbestand von ca. 60.000 Bänden, der inzwischen auf über 100.000 Bände ausgebaut werden konnte.