Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


Navigation und Suche der Universität Osnabrück


Hauptinhalt

Topinformationen

Irnerius

Irnerius (Irnerio, auch Wernerius, ca. 1050 – 1130), gilt als Begründer der berühmten Glossatorenschule von Bologna. Als „Leuchte des Rechts“ (lucerna iuris) bekannt, begann er Anfang des 12. Jahrhunderts privaten Rechtsunterricht zu geben und war einer der Ersten, der die Methoden scholastischer Textinterpretation auf das wiederentdeckte Corpus Iuris Civilis von Kaiser Justinian anwendete, insbesondere auf die Digesten. Damit gründete Irnerius in Bologna in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts die erste europäische Rechtsschule. Diese wurde zur Keimzelle der ersten modernen Universität. Bologna wurde damit zum Zentrum der Rechtsgelehrtheit in Europa. Studierende aus ganz Europa kamen dorthin, um Recht zu studieren.

Irnerius war auch einer der angesehensten Rechtspraktiker seiner Zeit. Urkunden aus den Jahren 1112 und 1113 weisen ihn als Rechtsbeistand (causidicus) der mächtigen Marktgräfin Mathilde von Tuszien († 1115) aus, zudem diente er von 1116 bis 1118 elfmal als Hofrichter (iudex) Kaiser Heinrichs V. (1106 – 1125). In dieser Position wurde er, ebenso wie der Kaiser, von Papst Calixtus II. (1119 – 1124) für die Unterstützung des Gegenpapstes Gregor VIII. (1118-1121) exkommuniziert. Irnerius war öffentlich in Rom aufgetreten und hatte mit Argumenten des römischen Rechts gegen Calixtus‘ Vorgänger, Papst Gelasius II. (1118 – 1119) argumentiert.

Auch seine Schüler sollen bekannte Rechtslehrer gewesen sein: Bulgarus († 1166), Martinus Gosia († um 1158/66), Hugo de Porta Ravennate († um 1168/71) und Iacobus de Porta Ravennate († 1178). Auch als „Vier Lehrer“ (Quattuor doctores) bekannt, entwickelte sich unter Ihnen ein kontinuierlicher Lehrbetrieb des Rechts in Bologna.

Neben seiner Lehre gilt auch sein rechtswissenschaftliches Wirken  als  bedeutsam, weil er Rechtstexte aus dem Corpus Iuris Civilis mit sogenannten Glossen (lat. glossa) versah. Bei Glossen handelt es sich um Anmerkungen, die der Interpretation einzelner Worte und Begriffe oder dem Verständnis von auslegungsbedürftigen Textpassagen dienten.

 

Take aways:

-       Gilt als Begründer der Glossatorenschule von Bologna

-       Einer der angesehensten Rechtslehrer seiner Zeit

-       Schuf die Voraussetzungen für einen Rechtslehrbetrieb in Bologna

-       Legte den Grundstein zur Gründung der ersten modernen Universität Europas

 

Quellen:

Kleinheyer, Gerd, Jan Schröder. Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten: Eine biographische Einführung in die Geschichte der Rechtswissenschaft. CF Müller, 1996.

Liebs, Detlef. Römisches Recht. Vandenhoeck & Ruprecht, 2004, S. 106 ff.

Schlinker, Stefan. Rechtsgeschichte. CH Beck, 2021, S. 93 ff.

Schlosser Hans. Europäische Rechtsgeschichte. CH Beck, 4. Aufl. 2021, 58 ff.

Stolleis, Michael, ed. Juristen: ein biographisches Lexikon: von der Antike bis zum 20. Jahrhundert. Vol. 1417. CH Beck, 2001.

Verfasser:innen: Franz Xaver Gartmeier, Lara Großmann

 

Zurück zur Hauptseite

Zurück zur Zusammenfassugn der zweiten Vorlesung

Zurück zur Zusammenfassung der fünften Vorlesung