Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Equity

Unter equity versteht man Regeln zur Ergänzung des common law im angloamerikanischen Recht. Equity ist kein kodifiziertes Recht, sondern entstand durch historisch bedingte Verhältnisse als Abgrenzung zum common law.

 

Die Entstehung

Die genaue Entstehungsgeschichte ist umstritten, allerdings geht die herrschende Meinung nach Frederick William Maitland davon aus, dass sich equity als Abschwächungsmechanismus zum Ausbalancieren ungerechter Lücken und Härten des common law herausbildete. Diese Abmilderung konnte der Lord Chancellor im Einzelfall durch seine equitable jurisdiction gewähren. Konkret bedeutete dies, dass sich jeder englische Bürger mit einer Petition bezüglich rechtlicher Fragen an den König wenden konnte. Der damit für den König befasste Lord Chancellor war daraufhin befugt bei ungerecht erscheinender Härte des common law die eingereichte Petition zu korrigieren.

 

Heutige Verwendung

Seit dem 17. Jahrhundert gilt, dass equity dem common law vorrangig ist, da durch die Anwendung von equity flexibler und individueller entschieden werden kann. Bis heute bestehen equity und common law in weitgehend konfliktfreier Ko-Existenz als sogenannte parallel streams.

 

Verrechtlichung

Ab Mitte des 16. Jahrhunderts entwickelten sich rechtliche Regeln, die rules of equity and good conscience, sowie das System der precedents. Auch die trusts entstanden als eigenes Rechtsgebiet innerhalb der equity. Neben den Grundprinzipien der equity ist von wesentlicher Bedeutung, dass, anders als im common law, der Angeklagte nicht nur zu Schadensersatz, sondern ebenfalls zur Erfüllung oder Unterlassung, ggf. auch in Form von einstweiligem Rechtschutz, verurteilt werden kann.

 

 

Verfasserin: Laura Jade Graf

 

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