Fachbereich Rechtswissenschaften

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Decretum Gratiani

Das Decretum Gratiani ist das erste von sechs Büchern, die gemeinsam das Corpus Iuris Canonici bilden. Das Corpus Iuris Canonici ist das Gegenstück zum Corpus Iuris Civilis, dem wichtigen Gesetzestext zum römischen Zivilrecht.

Im Gegensatz zum Corpus Iuris Civilis, finden die Inhalte des Corpus Iuris Canonici im heutigen Recht wenig Anwendung, während die Rechtsnormen des BGB oftmals auf die des Corpus Iuris Civilis zurückzuführen sind.

Das Decretum Gratiani ist eine umfangreiche Sammlung früherer kirchlicher Quellen und römischer Rechtstexte. Hauptsächlich handelt es sich dabei um sogenannte Dekretalen (Papstbriefe) und Konzilsbeschlüsse.

Diese Sammlung wurde ca. 1140 n.Chr. von Gratianus (ca. 1100 bis 1160 n.Chr.), einem Mönch, Rechtswissenschaftler und Gelehrten an der Universität Bologna, als Privatarbeit verfasst. Es ist in drei Teile gegliedert: Distinctiones , Causae und Quaestiones. Im ersten Teil, den “Distinctiones”, sind generelle Rechtsregeln niedergeschrieben. In den Kapiteln “Causae” und “Questiones” sind Rechtsfragen aufgestellt, die anhand (fiktiver) Rechtsfälle erörtert werden.

Die Lehre des Decretum Gratiani an der Universität Bologna führte dazu, dass die Kanonistik, die Wissenschaft des kirchlichen Rechts, erstmals als solche studiert wurde. Gratianus wird deshalb auch als Vater der Kanonistik bezeichnet.

Seine gesetzesgleiche Autorität erlangte es durch allgemeine Akzeptanz.

Im 15. Jahrhundert wurde das Decretum Gratiani  gemeinsam mit dem Liber Extra (1234), dem Liber Sextus (1298), den Clementinae (1314), den Extravagantes Johannis XXII (1325) und den Extravagantes communes (ca. 14 Jahrhundert) zum Corpus Iuris Canonici zusammengefasst und war bis ins späte 19. Jahrhundert komplementär zum Corpus Iuris Civilis einer der wichtigsten Bestandteile des europäischen Rechts.

 

Take away: 

  • Das Decretum Gratiani aus dem 12. Jahrhundert ist eine umfangreiche Sammlung früherer kirchlicher Quellen und römischer Rechtstexte.
  • Es wurde im 15. Jahrhundert mit fünf weiteren Werken zum “Corpus Iuris Canonici” zusammengefasst.
  • Der Mönch und juristische Gelehrte Gratianus legte mit seinem Werk “Decretum Gratiani” den Grundstein für die Entstehung einer kirchlichen Rechtswissenschaft (Kanonistik).

 

Quellen:

Bayerische Akademie der Wissenschaften (09.06.2021): http://www.geschichtsquellen.de/werk/2530.

Schlosser, Hans (2017): Neuere Europäische Rechtsgeschichte. Privat- und Strafrecht vom Mittelalter bis zur Moderne. 3. Aufl. München: C.H. Beck, S. 24ff.

 

Verfasserin: Jara-Sophie Lücke

 

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