Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Aufklärung

Die Aufklärung bezeichnet die Epoche des späten 17. Jahrhunderts bis zum frühen 18. Jahrhundert. Der Grundgedanke der Aufklärung war, dass sich der Mensch durch die Nutzung seines Verstandes zu einem selbstbestimmten Individuum entwickelt. Einer der bedeutendsten Vertreter dieser Gedankenströmung war Immanuel Kant (1724 – 1840). Charakteristisch für die Zeit der Aufklärung ist vor allem sein kritischer Denkansatz „Sapere aude.“ (Wörtlich: Wage es, weise zu sein; in den Worten von Kant: „Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“).

Aufgrund der Ereignisse des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) bestand das Heilige Römische Reich aus vielen einzelnen Staaten mit eigenen adeligen Herrschern. Die Stellung des Adels wurde durch seine Gottgegebenheit begründet. Während des späten 17. Jahrhunderts begann das Bürgertum, diese Gottgegebenheit zu hinterfragen. Sie forderten mehr Eigenbestimmung sowie Freiheit und Gleichheit. Während dieser Zeit äußerten Philosophen wie beispielsweise John Locke (1632-1704), Thomas Hobbes (1588-1679) und Montesquieu (1689-1755) ihre Gedanken zu einer möglichen Staatsorganisation. Locke wollte die Gesetze an die höchste Stelle stellen. Hobbes hingegen war der Meinung, die Menschen müssten ihre Freiheit freiwillig an eine übergeordnete Person, den sogenannten „Leviathan“ (= allmächtiger Staat, Souverän) abgeben, um sich selber zu schützen. Montesquieu war der Ansicht, dass, man die Staatsgewalt in verschiedenen Gewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) organisieren sollte, um Machtmissbrauch und Korruption vorzubeugen. Auf Montesquieu geht ebenfalls eine bedeutsame Straftheorie zurück. Er forderte als erster, dass es keine Bestrafung ohne ein Gesetz geben dürfe. Darauf basierend formulierte Ludwig Feuerbach (1804-1872) den noch heute geltenden Grundsatz „Nullum crimen, nulla poena sine lege“ (Ohne Verbrechen, ohne Gesetz keine Strafe: Rückwirkungsverbot).

Durch den Gebrauch des eigenen Verstandes war die Aufklärung eine Zeit, welche es ermöglichte, traditionelle Ordnungs- und Rechtsvorstellungen kritisch zu hinterfragen und Grundsätze aufgrund eines vernünftigen Gebrauchs des Verstandes zu entwickeln.

 

Take aways:

  • Vom rationalen Denken gekennzeichnete Epoche
  • Mensch soll vernunftgeleitet handeln und sich aus seiner unverschuldeten Unmündigkeit befreien (Immanuel Kant)
  • Zeitalter der Umbrüche; Weichenstellung für die „moderne Welt"

 

Verfasser: Jule Kleen, Laura Klein, Freya Schwetasch, Victoria Weiser, Alina Wiese, Lale Tiefenthal

Quellen:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/319867/aufklaerung/

https://www.juraforum.de/lexikon/aufklaerung

https://www.rechteasy.at/wiki/aufklaerung/

 

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