Fachbereich Rechtswissenschaften

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Ädil

Das Amt des Ädils ist ein Amt, das in der römischen Republik (509 v. Chr.- 27 v. Chr.) durchlaufen werden musste, um höhere politische Ämter besetzen zu können, wie z.B. das des Prätors oder Konsuls. Diese Ämter sind Teil der Ämterlaufbahn (cursus honorum), welche die römische Oberschicht anstrebte.

Geschichte

Nach länger anhaltenden sozialen Ständekämpfen zwischen den Plebejern und den Patriziern wurde 495/494 v.Chr. das Amt des Ädils geschaffen. Der Name Ädil geht zurück auf
die aedis cereis (Tempelhüter im Cerestempel).  Zunächst gab es nur zwei Ädile, welche beide aus dem Stand der Plebejer stammen mussten. Vermutet wird, dass die Schaffung des Amts ein Resultat dieser erwähnten Ständekämpfe war, um die politischen Machtdisparität der Plebejer gegenüber den Patriziern auszugleichen. Ab 367/366 v.Chr. wurden den beiden plebejischen Ädilen ergänzend zwei kurulische Ädile (aediles curules) zur Seite gestellt. Im Verlaufe der Kaiserzeit verlor das Amt des Ädils an Bedeutung.

 

Aufgaben eines Ädils

Zu den Aufgaben aller vier Ädile gehörte vor allem die Aufsicht über öffentliche Bauwerke wie Thermen und Tempel. Sie überwachten aber auch die Straßen, den Verkehr, die Aquädukte und Kanäle. Ebenfalls fielen die Marktaufsicht und die Marktgerichtsbarkeit und damit auch die Aufsicht über Preise sowie das Maß- und Münzwesen in ihren Tätigkeitsbereich. Die Ädile dienten damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im römischen Reich und sind deshalb mit der heutigen Polizeigewalt vergleichbar. Zudem war den Ädilen anvertraut, die Bevölkerung mit Getreide und Wasser zu versorgen. Eine weitere Befugnis war die Ausrichtung öffentlicher Spiele, was ein großes Vermögen voraussetze, aber auch eine gute Gelegenheit bot, die Popularität für folgende Wahlen zu steigern und Wählerstimmen zu sammeln.

Neben diesen allgemeinen Aufgaben gab es einige, die jeweils nur den plebejischen oder den kurulischen Ädlien zukamen. Die plebejischen Ädile (aediles plebeii) sollten ursprünglich die Volkstribunen unterstützen. Sie genossen Immunität. Außerdem beaufsichtigten sie die plebejischen Tempel.

Die kurulischen Ädile (aediles curules) wurden erst später eingeführt. Sie genossen keine Immunität, hatten aber ein Anrecht auf den kurulischen Stuhl. Sie führten die Aufsicht über die Märkte, insbesondere über Preise, Maße und Gewichte der Waren, die auf dem Markt verkauft wurden. Aufgrund ihrer Marktaufsicht entschieden die kurulischen Ädile auch über Streitigkeiten wegen Mängeln der auf dem Markt gekauften Waren und gewährten etwa ein Recht zur Rückabwicklung und Rückgabe des Kaufpreises (actio redhibitoria) oder ein Recht auf Kaufpreisminderung (actio quanti minoris).

Wahl und Amtszeiten

Im Jahr 493 v. Chr. erfolgte (angeblich) die erste Wahl der Ädile. Die zwei plebejische Ädile wurden in der Volksversammlung von dem plebejischen Rat gewählt, die kurulischen Ädile von den sog. Tributkomitien, einer Versammlung der Patrizier und Plebejer, verteilt auf die 35 „Stämme“ (tribus), in die alle römischen Bürger zu Verwaltungs- und Wahlzwecken eingeordnet waren. Technisch gesehen waren die plebejischen Ädile keine Beamten, da sie von den Plebejern gewählt wurden und nicht vom gesamten Volk Roms. Das Alter für die Kandidatur bei den Wahlen wurde nach und nach erhöht. So war es vor dem ersten Durchgang der lex annalis möglich, mit siebenundzwanzig Jahren als Einzelperson für die Ädilität anzutreten und nach der Verabschiedung im Jahr 180 v. Chr. wurde ein höheres Alter festgelegt. Im Anschluss wurde das Alter zunächst auf 35 Jahre und danach erneut erhöht, auf 37 Jahre. Die Amtszeit der gewählten plebejischen Ädile betrug ein Jahr. Es bürgerte sich ein, dass ein jährlicher Wechsel der Besetzung stattfand. Dadurch, dass die kurulischen Ädile und die Patrizier letztendlich dieselben Funktionen übernommen, wechselten sie sich in der Amtszeit ab.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

-     Das Ädilat ist das zweite Amt des cursus honorum

-     „Polizeigewalt“; Aufgaben waren Aufsicht über öffentliche Bauwerke, Marktaufsicht, Versorgung der Bevölkerung mit Wasser und Getreide.

-     Es gab plebejische und kurulische Ädile. Aufgrund der Marktaufsicht entschieden die kurulischen Ädile auch über Streitigkeiten wegen Mängeln der auf dem Markt gekauften Waren.

-     Auf ein Jahr gewählt

 

 

Autoren: Melina Schneider, Laura Kafexholli, Pia Pokrop, Lasse Intemann, Marlon Hillen

 

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