Fachbereich Rechtswissenschaften

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Samuel von Pufendorf

Samuel von Pufendorf wurde am 8. Januar 1632, während des 30jährigen Krieges, als fünftes Kind einer Pfarrersfamilie in Dorfchemnitz geboren und verstarb am 26. Oktober 1694 in Berlin.

Er war deutscher Jurist, Historiker und Staatsrechtler und hat eine wichtige Rolle für die gesamte neuzeitliche Naturrechtsdebatte eingenommen. Ausgangspunkt seiner Naturrechtslehre war Pufendorf die von ihm angenommene menschliche Schwäche und Bedürftigkeit (imbecillitas). Das Erfordernis der menschlichen Gesellschaft (socialitas) ergibt sich aus dem Bedürfnis nach gegenseitigen Hilfeleistungen. Aus der Bestimmung, dem Menschen zu dienen, ergibt sich die Folge, dass der Begriff „Pflicht“ (officium) im Mittelpunkt steht. Das Recht der Menschen hielt er für ein Resultat der so begründeten Pflichten. Nach Pufendorf kann und muss die moralische Pflicht des gegenseitigen Austauschs von Wohltaten durch Verträge zur rechtlich verbindlichen Pflicht gemacht werden, wodurch der Vertrag zur wichtigsten Grundlage der menschlichen Gemeinschaft und des Staats wird. Pufendorfs Sichtweise war im 18. Jahrhundert Teil der Naturrechtsdebatte. Diese verlor mit steigendem Einfluss Kants aber immer mehr an Bedeutung.

Pufendorfs Hauptwerk aus dem Jahr 1672 hat den Titel „De Jure Naturae et Gentium libri octo“ (Acht Bücher über das Naturrecht und das Recht der Völker ) und gilt als wichtigstes Lehrbuch des Naturrechts aus seiner Epoche. Seine strafrechtliche Imputationslehre (Lehre von den ungerechtfertigten Beschuldigungen = Vorläufer des Schuldprinzips im Strafrecht) sowie seine Systemvorstellungen und Grundlehren des Privatrechts wirken auch noch bis heute nach.

Samuel von Pufendorf gehörte zu den bedeutendsten Gelehrten seines Zeitalters. Im Rahmen der Aufklärung trug er dazu bei, das Denken aus den Fesseln der Theologie zu befreien. Forderungen von ihm waren beispielsweise Deutschlands Einheit, Gerichtsreformen, politische Toleranz und die Abschaffung der Fürstentümer.

 

Take aways:

  • Wichtige Rolle für die gesamte Naturrechtsdebatte im 18. Jahrhundert
  • „De Jure Naturae et gentium libri octo“ als bekanntestes Werk und Lehrbuch
  • Pufendorf ging von der menschlichen Schwäche und Bedürftigkeit (imbecillitas) aus; aus dem daraus folgenden Bedürfnis nach gegenseitigen Hilfeleistungen schloss er auf die Bestimmung, dem Menschen zu dienen, mit der Folge, dass der Begriff „Pflicht“ (officium) im Mittelpunkt seines Rechtsdenkens stand.

 

Autoren: Laura Klein, Freya Schwetasch und Victoria Weiser

Quellen:

·         https://www.deutsche-biographie.de/sfz103778.html

·         https://www.diegeschichteberlins.de/geschichteberlins/persoenlichkeiten/persoenlichkeitenot/388-pufendorf.html

 

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