Fachbereich Rechtswissenschaften

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Die Romanisten


Unter den sogenannten Romanisten oder der Romanistik versteht man seit dem 19 Jh. Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker, die sich besonders mit dem römischen Recht beschäftigten. Gegenbegriffe sind Germanisten oder Germanistik. Im Rahmen der Volksgeistlehre vertreten die Romanisten die Ansicht, dass der „Volksgeist“ den Ergebnissen der Rezeption des römischen Rechts entspreche. Unter Rezeption versteht man den kulturgeschichtlichen Vorgang der kontinuierlichen Beeinflussung der europäischen Rechtssysteme durch das römische Recht. Das Ziel der Romanisten lag darin, das im Volksgeist entwickelte Rechtsbewusstsein begrifflich zu konkretisieren und in ein widerspruchsloses System zu bringen (so z.B. die Ansicht Georg Friedrich Puchta, 1798-1846). Sie entwickelten auf dieser Grundlage große Darstellungen des Privatrechts in Pandektenlehrbüchern. Dabei stützten sich die Romanisten vor allem auf römische Rechtsquellen, insbesondere das Corpus Iuris Civilis.

Die Romanistik stand in starker Konkurrenz zur Gegenbewegung der Germanistik, welche das mittelalterliche deutsche Recht (germanische Volksrechte) aus der Zeit vor der Rezeption als das in besonderem Maße dem Volksgeist entsprechende Recht ansah. Bis zur Einführung des BGB im Jahr 1900 dominierten jedoch die Romanisten in der rechtswissenschaftlichen Diskussion.

Die Romanistik ist ein Zweig der historischen Rechtsschule. Die historische Rechtsschule wurde 1814/1815 von Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) gegründet und war eine wissenschaftsgeschichtliche Lehrströmung der Rechtswissenschaften des 19. Jh. Savigny gilt als Leitfigur der historischen Rechtsschule sowie der Romanistik, welche sich unter seinem Einfluss entwickelte.

Bedeutsame Vertreter der Romanistik waren Puchta, Rudolf von Jhering (1818-1892) und Bernhard Windscheid (1817-1892). Bekannt sind sie vor allem dafür, dass sie als Schüler von Savigny maßgebend zur Entstehungsgeschichte des BGB beitrugen. Windscheid verfasste unter anderem das führende Lehrbuch des Pandektenrechts (1862-1870) und war als Mitglied der Kommission am Entwurf des BGB beteiligt. Auch die Bücher von Puchta und Heinrich Dernburg (1829-1907) bildeten zur Zeit der historischen Rechtsschule den Gegenstand des Rechtsunterrichts und stellten wichtige Rechtsquellen für die Gerichte dar.

 

Take aways:

  • Nach den Romanisten entsprechen die Ergebnisse der Rezeption des römischen Rechts dem Volksgeist
  • Gegenbewegung zur Romanistik: Germanistik
  • Romanistik war ein Teil der historischen Rechtsschule
  • Hauptquelle war das römischen Recht, welchen in großen Pandektenrechtslehrbüchern dargestellt wurde


Verfasser: Alina Wiese, Alina Kaiser, Veronica Hess, Jule Kleen

 

Quellen:

https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/romanistik-recht

https://www.deutscher-romanistenverband.de/der-drv/verbandsgeschichte/geschichte-der-deutschsprachigen-romanistik/

https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Historische_Rechtsschulehttps://www.rechteasy.at/wiki/historische-rechtsschule/

 

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