Fachbereich Rechtswissenschaften

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Nürnberger Prozesse

In den Nürnberger Prozessen wurden in erster Linie Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt mit dem Ziel, nationalsozialistische Gräueltaten zu sanktionieren. Verurteilt wurden insgesamt 209 NS-Verbrecher. 36 davon wurden zum Tode verurteilt (darunter Frick, Göring und Keitel), neun wurden zu langen Haftstrafen verurteilt (darunter Dönitz) und drei Angeklagte wurden freigesprochen (u.a. Franz von Papen). Auch sechs Organisationen standen vor Gericht, z.B. die SS, die Gestapo oder das NSDAP-Führerkorps. Die Nürnberger Prozesse können untergliedert werden in den sogenannten Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem „International Military Tribunal" (IMT), in dem die wichtigsten Verbrecher aus Politik, Verwaltung und Militär des NS-Regimes angeklagt wurden, und die zwölf Nachfolgeprozesse.

Der Hauptprozess wurde im Justizpalast in Nürnberg geführt und fand vom 20.11.1945 – 30.09.1946 statt. Die Grundlage dieses ersten Internationalen Gerichtes, dessen Richterbank sich aus Richtern der sog. Siegermächte (Frankreich, England, USA, Russland) zusammensetzte, bildete das Londoner Viermächteabkommen, das am 08.08.1945 unterzeichnet wurde. Es ermöglichte erstmals in der Geschichte die führenden Vertreter eines Staates persönlich zur Rechenschaft zu ziehen. Bei dem Prozess wurden bewusst Personen aus unterschiedlichen Gesellschafts- und Betätigungskreisen angeklagt, um zu darzustellen, wie weitreichend die deutsche Gesellschaft durch den Nationalsozialismus indoktriniert war. Durch das Verurteilen bestimmter Funktionäre wollten die Siegermächte zeigen, dass sie nicht dem ganzen deutschen Volk die Schuld an den schwerwiegenden Verbrechen gaben, sondern nur den Verantwortlichen, um etwaiger Stereotypisierung entgegenzuwirken.

Die Nachfolgeprozesse erstreckten sich über drei Jahre (1946- 1949). In ihnen wurden 177 beschuldigte NS-Täter angeklagt und 142 von diesen verurteilt. Deren Verteidigung wurde meistens von deutschen Anwälten übernommen. Diese Prozesse wurden nur von den USA und nach amerikanischem Strafprozessrecht geführt, unabhängig vom IMT und dem Londoner Abkommen.

Bei den Nürnberger Prozessen handelte es sich um einen Meilenstein im Völkerrecht, da zum ersten Mal ein international anerkanntes Gericht Recht über die Funktionäre eines Staats sprach. Das Völkerrecht wurde durch die Nürnberger Prozesse auch aktiv weiterentwickelt, wofür es auch Kritik gab, schließlich seien die Urteile ein Verstoß gegen das Rückwirkungsgebot eines Rechtsstaates.

Letztendlich waren die Nürnberger Prozesse mehr als nur eine Verurteilung von Verbrechern. Sie waren auch ein erster Schritt der Aufklärung und Aufarbeitung der unvorstellbaren Verbrechen der Nationalsozialisten Dadurch wurde vielen Deutschen vor Augen geführt, was in ihrem Land geschehen war.

 

Take aways:

  • Bei den Nürnberger Prozessen ging es um die Verurteilung der Täter der NS-Verbrechen
  • Namensgebend für die Prozesse war ihr Gerichtsort, der Justizpalast in Nürnberg
  • Die Nürnberger Prozesse waren ein bedeutender Schritt für die Weiterentwicklung des Völkerrechts

 

Autoren: Jan Wonhöfer, Johannes Wichmann und Justinian Becker

Literaturverzeichnis:

Die Nürnberger Prozesse, in: lpb-bw, 2021, https://www.lpb-bw.de/nuernberger-prozesse#c53903 (aufgerufen am 01.02.23 um 19:50)

Frotscher, Werner/Pieroth Bodo: Verfassungsgeschichte, 11.Auflage, München, Deutschland: C.H.Beck, 2012, S. 350 f)

Schlosser, Hans: Europäische Rechtsgeschichte, 4.Auflage, München, Deutschland: C.H.Beck, 2021, S. 384 ff


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