Fachbereich Rechtswissenschaften

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Court of Exchequer

Der Court of Exchequer entstand, wie auch der Court of King´s Bench und der Court of Common Pleas, im Zuge des durch die Normannen ab 1066 feudalisierten angelsächsischen Rechtssystems. Von den drei königlichen Gerichten war der Court of Exchequer der älteste und mit seiner Aufgabe, der Zuständigkeit für die königlichen Finanzen, zu Beginn im 12. Jahrhunderts eher eine Art oberstes Schatzamt als ein Gericht. Er entschied vor allem über Rechtsfragen bei Abgaben. Für die damalige Zeit galten die im Court of Exchequer angewendeten Buchhaltungsmethoden als besonders fortschrittlich. Des Weiteren hob sich der Court of Exchequer durch seine Möglichkeit, bei Bedarf eigene Untersuchungen anstellen zu können, von den anderen „Westminster Courts“ deutlich ab.

Aufgebaut war der Court of Exchequer in zwei Abteilungen. Während die eine Abteilung, der Exchequer of Receipt, sich mit den festen Einnahmen der Krone, der routinemäßigen Rechtsprüfung und der Schuldeneintreibung beschäftigte, war die andere Abteilung für die gelegentlichen Einnahmen der Krone und die privilegierten Untertanen, die das Recht besaßen, gegen den Schatzmeister der Krone klagen zu dürfen, zuständig.

Diese Funktionen des Gerichts entwickelten sich im Laufe der Zeit dahin, dass sich auch der Court of Exchequer am Alltagsgeschäft der Gerichte beteiligte. So war der Court of Exchequer ab dem 15. Jahrhundert nur noch eine besondere Gerichtsbarkeit, die für Klagen von oder gegen Personal des Finanzministeriums, eines Sheriffs oder anderer Beamter, die dem Finanzministerium Rechenschaft ablegen mussten, zuständig war.

Der Court of Exchequer wurde zusammen mit den anderen königlichen Gerichten 1875 zum High Court zusammengefasst.

 

Take-Aways:

  • Zuständig für Rechtsfragen über Abgaben und Finanzen des Königreichs und somit eine Art oberstes Schatzamt
  • Hatte zwei Abteilungen, wovon die eine für die festen Einnahmen der Krone, die routinemäßige Rechtsprüfung und die Schuldeneintreibung und die andere für die gelegentlichen Einnahmen der Krone und die Verfahren von privilegierten Untertanen gegen den Schatzmeister der Krone zuständig war
  • Gründung zu Beginn des 12. Jahrhunderts und 1875 Zusammenführung mit den anderen beiden königlichen Gerichten zu einem High Court

 

Autor: Justinian Becker

Quellen:

  • Schlosser, Hans: Europäische Rechtsgeschichte, 4. Aufl., Augsburg, Deutschland: C.H.Beck, 2021, S. 427f
  • Wesel, Uwe: Geschichte des Rechts in Europa, Berlin, Deutschland: C.H.Beck, 2010, S. 248
  • Baker, J.H.: An Introduction to English Legal History, 3. Aufl., Cambridge, England: Butterworths, 1990, S.56-60

 

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