Fachbereich Rechtswissenschaften

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Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis

Der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (abgekürzt CMBC; deutsch: Maximilians Bayerisches Zivilgesetzbuch) ist ein bayrisches Zivilgesetzbuch, welches unter der Regierung von Maximilian III verfasst wurde. Es stammt aus dem Jahre 1765.

Die staatlichen Verhältnisse zur Regierungszeit von Maximilian III. waren aufgrund des vorangegangenen Kriegs in einem desolaten Zustand. Um die Verhältnisse des Staates zu verbessern, gab er in Auftrag, eine Kodifikation zu verfassen.

Der CMBC bildete den Höhepunkt der bayrischen Rechtsreform sowie der Entwicklung des bayrischen Zivilgesetzbuches. Zuvor waren der Codex Iuris Bavarici Criminalis (1751, Strafgesetzbuch) und der Codex Iuris Bavarici (1753, Zivilprozessordnung) erschienen. Der CMBC bildete den Abschluss der drei Gesetzesbücher, die als ein in sich geschlossenes Werk anzusehen sind.

Der CMBC wurde von Wiguläus von Kreittmayrs verfasst, der Vizekanzler Bayerns war. Kreittmayrs Aufgabe bestand darin, das unübersichtliche Recht Bayerns zu ordnen und dem Staat so zu mehr Stabilität verhelfen. Der CMBC löste daher die älteren Gesetzgebungen wie etwa das Landrecht von 1616 ab. Dennoch kam dem gemeinen Recht noch eine Bedeutung zu; es galt subsidär fort. Bis zum Jahre 1768 erschienen fünfbändige Anmerkungen zu dem CMBC.

Insgesamt enthielt der CMBC wenig „erneuertes“ Recht, da Bayern zu dieser Zeit sehr konservativ geprägt war. Er enthält alle Materien, die zu den Rechtslehren des bürgerlichen Rechts gehörten. Im CMBC lassen sich auch einige innovative Rechtsinstitute finden. Er festigte z.B. das Prinzip der direkten Stellvertretung sowie den Gedanken des Vertrauensschutzes.

Die drei Gesetze bildeten mehrere Jahrzehnte lang die Grundlage der bayerischen Rechtsordnung.

Der CMBC trat am 1. Januar 1900 außer Kraft und wurde vom Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.

 

Take-aways:

  • Bayrisches Zivilgesetzbuch aus dem Jahr 1765
  • CMBC als Teil des bayrischen Landrechts
  • Wurde 1900 durch das BGB in Deutschland abgelöst

 

Quellen:
Helmut Glöckle, Das Vormundschaftsrecht des Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, Münster 1977, S. 7 – 10, (Abrufdatum 12.12.2023).

Michael Kobler, Bayerische Kodifikationen des Naturrechtzeitalters, in:  Adalbert Erler (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Band 1, Berlin 1971, S. 303 – 305, (Abrufdatum 12.12.2023).

https://www.juraforum.de/lexikon/codex-maximilianeus-bavaricus-civilis, (Abrufdatum 13.12.2023).

 

Verfasserin:
Miriam Krichel

 

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