Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Writ

Der Begriff “Writ” geht auf den englischen Begriff “write” zurück.

Ursprünglich meinte er den Befehl des Königs, prozesseinleitende Maßnahmen vorzunehmen, wobei er zunächst nur mündlich, später auch schriftlich erteilt wurde. Die Writs waren somit rechtsgewährend. Dies ist damit zu begründen, dass es sich um ein zentralistisches auf den König ausgerichtete System handelte und eine wesentliche Aufgabe des Königs die Rechtsprechung war.

Die Entscheidungen des Königs zu Rechtsstreitigkeiten wurden von der chancery (“Kanzlei”) des Königs schriftlich festgehalten – sodass im Laufe der Zeit in der königlichen Kanzlei ein Registers of Writs entstand. In diesem wurden alle vom König erteilten Writs gesammelt und waren einsehbar. Sie prägten das rechtliche System. Es entstand Rechtssicherheit, ohne dass ein Gesetzgeber vorhanden war.

Die Vielzahl, der durch die Writs entstandenen Entscheidungen wurden in den im 13.Jh. entstandenen, “Year Books” gesammelt, anhand derer die Rechtspraxis erlernt wurde.

Im 14 Jahrhundert wurden keine weiteren Writs mehr erteilt. Das System wurde als abschließend erachtet. Dieses führte in der Praxis zu einem sehr starren System. Einen Ausgleich schuf der Grundsatz von equity (Gnade und Gerechtigkeit). In solchen Fällen urteilte der Chancellor ohne einen Writ, nur aufgrund seiner eigenen Billigkeitserwägungen.

Die skizzierte Entwicklung in England verdeutlicht, dass die Writs das Mittel zur Durchsetzung von Recht waren. Rechtsberater wurden mit der Auswahl des richtigen Writs für den Einzelfall beauftragt. Die richtige Wahl des Writs hatte eine große Bedeutung, denn ein falsches Vorbringen führte zu einem verlorenen Prozess.

Bis die Prozesseinleitung durch Writs in mehreren Schritten 1832, 1852 (Common Law Procedure Acts) und 1873 (Judicature Acts) abgeschafft. wurde, waren sie als prozesseinleitende Maßnahme vorherrschend und hatten eine große Bedeutung für das Verfahrensrecht im englischen Rechtssystem.

 

Take away:

  • Befehl des Königs prozesseinleitende Maßnahmen vorzunehmen
  • Chancery à Registers of writs à Rechtssicherheit
  • Vorherrschende prozesseinleitende Maßnahme mit großer Bedeutung für das englische Verfahrensrecht

 

Autoren: Felix Schumacher, Heiner Herbrüggen, Frederik Potthoff, Lina Großhennig, Tamino Kröger, Tim-Niklas Huth

 

Quellen:

  • Vorlesung von Herrn Prof. Dr. Schulte-Nölke

 

 

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