Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Römische Verträge

Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 in Rom von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Damit wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM/EAG) von den Unterzeichnerstaaten gegründet.

Durch den Vertrag von Nizza wurden die Verträge auch für die EU übernommen, sodass ihre Unterzeichnung als “Gründungsurkunde” der EU angesehen wird. Vereinbart wurden der freie Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, sowie eine gemeinsame Handelspolitik und europäische Institutionen. In den Verträgen manifestieren sich die Ideen der freien Marktwirtschaft und von Friede und Vielfalt. Zudem wurden mit den Römischen Verträgen spezielle Vorkehrungen für die Wahl der Mitglieder der neu gegründeten europäischen Institutionen, wie dem Ministerrat, der Europäischen Kommission oder der parlamentarischen Versammlung getroffen.

Zur Entstehung: Die römischen Verträge wurden in Rom unterzeichnet und die Bedeutung des Ortes erklärte der an diesem Tag anwesende deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer: „Europa hätte keinen würdigeren Rahmen für diese Konferenz finden können, als diese seine ehrwürdigste Stadt“. Die institutionelle Struktur und die Organe der früheren Montanunion, wie Parlament, Kommission, Rat, Gerichtshof, Wirtschafts- und Sozialausschuss, wurden für die drei neu gegründeten europäischen Gemeinschaften übernommen. Zum 60ten Jahrestag der Römischen Verträge im Jahre 2017 gaben die Mitgliedstaaten erneut eine Erklärung ab, die zeigen sollte, dass man auch weiterhin an den in Jahr 1957 festgehaltenen Werten festhalten wolle.

 

 

Verfasser:innen: Tom Bender, Laura Jade Graf, Leonie Schulz

 

 

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