Fachbereich Rechtswissenschaften

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Pandektenrecht

Pandektenrecht bezeichnet das im 19. Jahrhundert als Folge der von Savigny begründeten historischen Rechtsschule entstandene Zivilrecht.

Das Pandektenrecht ist das Ergebnis der von Savigny eingeleiteten Pandektenwissenschaft. Diese stützte sich insbesondere auf die justinianischen Kodifikation des Corpus Iuris Civilis, auf die auch der Name Pandekten (= griechische Bezeichnung der Digesten) zurückgeht.

Hervorzuheben ist das Werk von Windscheid, „Lehrbuch des Pandektenrechts“, welches in der Zeit vor Inkrafttreten des BGB nahezu gesetzesgleiche Autorität in allen deutschen Gebieten erlangte, in denen das römische Recht nicht durch staatliche Gesetzgebung bereits verdrängt worden war.

Als Folge der Vorherrschaft des römischen Rechts in Deutschland wurde eine fein ausdetaillierte Rechtsordnung geschaffen, die bis heute noch Wirkung zeigt. Aufgrund des hohen Abstraktionsgrades war der Umgang mit dem Recht den Juristen selbst überlassen. Ferner konnte das Pandektenrecht dem Anliegen des Liberalismus, die Willkür der Richter zu begrenzen, gerecht werden.

Das Pandektenrecht diente als Grundlage für die Ende des 19. Jahrhunderts entstandene Kodifikation des deutschen Privatrechts im BGB. In diesem lassen sich sowohl die römischen Züge als auch die Einteilung in fünf Bücher noch heute auf das Pandektenrecht zurückführen.

Mit Einführung des BGB am 1. Januar 1900 wurde das Pandektenrecht in Deutschland abgelöst und ist seitdem Teil der Rechtsgeschichte.

 

Take away:

  • Gewohnheitsrecht des 19. Jahrhunderts
  • Entwickelt auf Grundlage der Corpus Iuris Civilis
  • Systematisiertes römisches Recht
  • Grundlage des Fünf-Bücher-Systems des BGB

 

Autor: Raul Westerhaus

 

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