Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Nürnberger Gesetze

Die Nürnberger Gesetze wurden am 15. September 1935 vom Reichstag, der nur noch ein Scheinparlament war, in Anwesenheit Hitlers erlassen. Sie waren eine wichtige Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung. In diesen Gesetzen brachten die Nationalsozialisten ihre Anschauung zum Ausdruck, nach der sich die Menschheit - wie die Tiere auch - aus verschieden Rassen zusammensetzt.

Nach diesem Verständnis stellt die „nordisch-arische Rasse“ eine besondere, den anderen überlegene Rasse dar, weshalb sie auch als „Herrenrasse“ tituliert wurde. Demgegenüber stand die „jüdische Rasse“, welche als minderwertig dargestellt wurde.

Insgesamt bestanden die Nürnberger Gesetze aus dem „Reichsflaggengesetz“, dem „Reichsbürgergesetz“ und dem „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“.

Das „Reichsflaggengesetz“ legte die Farben Schwarz-Weiß-Rot als Nationalfarben und die Hakenkreuzfahne als Nationalflagge fest.
Mit dem „Reichsbürgergesetz“ wurde die Bevölkerung in zwei Gruppen, die Staatsbürger (zu denen die jüdische Bevölkerung gehörte) und die Reichsbürger (Menschen die deutschem oder artverwandten Blutes waren) aufgeteilt, wobei nur letztere einen Anspruch auf politische Rechte hatten.

Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ regelte die Beziehungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen. Eheschließungen sowie außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Nichtjuden wurden unter Strafe gestellt. Die Idee dahinter war die Blut- und Rassenreinheit, um eine „einheitliche, ethnisch reine Bevölkerung“ zu schaffen. Später wurden auch Ehen zwischen „reinrassigen“ Deutschen und Roma oder Sinti verboten und Verstöße dagegen bestraft.

Die Nürnberger Gesetze degradierten die jüdische Bevölkerung zu Menschen minderen Rechts und schufen eine Rechtfertigung für die willkürliche Diskriminierung und Vernichtung in den kommenden Jahren. Sie beendeten die seit dem 19. Jahrhundert gesetzlich garantierte Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung.

 

Take away:

  • Gesetzlicher Ausdruck der Vorstellung von Juden als rassisch minderwertig deklarierte Menschen
  • Eheschließung sowie außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Nichtjuden wurde unter Strafe gestellt
  • Juden als Staatsbürger zweiter Klasse

 

Verasser:innen: Lina-Sophie Großhennig, Tim-Niklas Huth, Tamino Kröger, Felix Schumacher, Heiner Herbrüggen, Frederik Potthoff

 

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