Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Coutumes

Der französische Begriff „Coutumes“ oder „Coutume“ (lat. Gewohnheit/ Brauch) bezeichnet das Gewohnheitsrecht in Nordfrankreich im Mittelalter. „Coutumes“ nennt man auch eine Quellengattung, in der etwa seit dem 13. Jahrhundert zuvor mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht verschriftlicht wurde.

Geschichtlicher Hintergrund

Bis zu seiner Aufzeichnung in den Coutumes wurde das Gewohnheitsrecht mündlich überliefert. Es handelte sich hierbei vorwiegend um die Rechtsgewohnheiten einer bestimmten Region. Ein berühmtes Beispiel sind die Coutumes de Beauvaisis (=Landschaft um die Stadt Beauvais im Norden Frankreichs). Sie wurden von Philippe de Beaumanoir im späten 13. Jahrhundert in Prosa und Altfranzösisch verfasst. Der Text behandelt eine Vielzahl von Themen zum Verfahrensrecht und zum materiellen Recht.

Mit zunehmender gesellschaftlicher Mobilität entstand vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Unterschiede in der Standesgesellschaft eine immer größer werdende Rechtsunsicherheit. Um diesen Unsicherheiten zu begegnen und um für „Rechtsklarheit“ zu sorgen, ordnete der französische König Karl VII. in der Mitte des 15. Jahrhunderts die Aufzeichnung der Coutumes an. Diese wurden durch das höchste Gericht bestätigt und publiziert. Das lokale Recht wurde auf diese Weise verschriftlicht.

Derartige Verschriftlichungen lokaler Rechte und Gewohnheiten sind unabhängig voneinander europaweit zu beobachten und können als eine Gegenreaktion zur Ausbreitung des römischen Rechts gedeutet werden. Je mehr sich das schriftliche römische Recht durchsetzte, desto mehr entstand das Bedürfnis, die bisher nur mündlich überlieferten Rechtsgewohnheiten zu verschriftlichen.

Take away

- „Coutumes“ = Aufzeichnungen von Gewohnheitsrecht im Norden Frankreichs

- Aufgezeichnet seit dem Mittelalter (ab 13. Jahrhundert)

- Die Verschriftlichung diente der Rechtssicherheit, vereinfachte Gerichtsprozesse und ermöglichte es, das lokale Recht neben dem römischen Recht anzuwenden.

 

Autoren:

Alina Kaiser, Lasse Intemann, Melina Schneider, Pia Pokrop, Wiebke Knudsen

 

Quelle:

Uni Hamburg, Rechtsquellen im weltlichen Raum 4: Coutumes, Weistümer und Rechtsprechungsakten (Stand 27.11.2022): http://www.spaetmittelalter.uni-hamburg.de/spaetmittelalter/propaedeutik/quellengattungen/weltliche4.html

 

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