Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Civilian

Der Begriff Civilian (lat. civilis “den Bürger betreffend”) bezeichnet die früheren englischen Juristen, die im römischen und kanonischen Recht ausgebildet waren. Sie waren überwiegend an denjenigen Gerichten tätig, an denen das europäische ius commune die Grundlage des Prozesses und des materiellen Rechts bildete. Die wichtigsten dieser Gerichte waren kirchliche Gerichte, insbesondere Offizialate und die Admiralty Courts.

Civilians beschäftigten sich auch mit dem englischen nationalen Recht und strebten dessen Bereicherung mit rechtswissenschaftlichen Methoden und Prinzipien, insbesondere mit der Technik der Rechtsvergleichung und den Lehren des „ius gentium“, an.

Die Civilians galten als “Freunde des Gerichts”. Wenn es zu Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten kam, wurden sie als Sachverständige hinzugezogen, um die Richter über zivilrechtliche Praktiken und Verfahren zu informieren. Dabei berieten sie fast ausschließlich über Rechtsgebiete, an denen die Kirche ein legitimes Interesse hatte oder das Kirchenrecht unmittelbar relevant war. Die Richter waren zwar an die Vorschläge der Civilians nicht gebunden, sie wurden aber oft berücksichtigt.

Die Civilians dienten jedoch nicht nur als Sachverständige, sondern haben auch die anwaltliche Vertretung der an der Rechtsstreitigkeit beteiligten Parteien vor den Gerichten wahrgenommen.

Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal der englischen Civilians von den gewöhnlichen Anwälten war dass sie an Universitäten ausgebildet waren, während die an den Common Law Courts tätigen Juristen eine praktische Ausbildung im Case Law an den Inns of Court erfahren hatten. Die Cicilians widmeten sich der Rechtswissenschaft als kritischer Quelle universell anwendbarer Prinzipien und hatten eine ausgeprägte Auffassung vom Studium der Rechtswissenschaften als eine Art humanistisches Studium. Bevor der spezialisierte Zweig der englischen Rechtsberufe des Civilian im Jahr 1858 ausstarb, galten sie als Pioniere der Rechtsvergleichung und des Studiums des Völkerrechts in England.

 

Take away:

  • Die Civilians waren englische Juristen, die im römischen und kanonischem Recht ausgebildet waren.
  • Sie galten als “Freunde des Gerichts” und erschienen vor denjenigen Gerichten als Sachverständige, an denen das europäische ius commune die Grundlage des Prozesses und des materiellen Rechts bildete. (z.B. kirchliche Gerichte, Admiralty Courts).
  • Als Pioniere der englischen Rechtsvergleichung und des Studiums des Völkerrechts in England beschäftigten sich die Civilians mit der Bereicherung des bestehenden englischen nationalen Rechts mit rechtswissenschaftlichen Methoden und Prinzipien.

 

Quellen:

Coquillette, Daniel R. (1988): The Civilian Writers of Doctors’ Commons, London. Three Centuries of Juristic Innovation in Comparative, Commercial and International Law. Comparative Studies in Continental and Anglo-American Legal History, Vl. 3. Berlin: Duncker & Humbolt

Helmholz, R. (2019). Civilians in the Common Law Courts, 1500–1700. In D. Ibbetson, N. Jones, & N. Ramsay (Eds.), English Legal History and its Sources: Essays in Honour of Sir John Baker (pp. 342-357). Cambridge: Cambridge University Press. doi:10.1017/9781108672542.018

Pons (o.J.): Civilis. de.pons.com/übersetzung/latein-deutsch/Civilis (Letzter Zugriff: 24.01.2022)

 

 

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