Fachbereich Rechtswissenschaften

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Christian Thomasius

Christian Thomasius (1655-1728) war ein deutscher Jurist, Philosoph und Vorreiter der Aufklärung.

Thomasius kam am 1. Januar 1655 in Leipzig zur Welt. Nachdem er dort sein Philosophiestudium abgeschlossen hatte, wandte er sich der Rechtslehre zu. 1697 promovierte er zum Dr. iuris und hielt selbst Vorlesungen.

In einer seiner ersten Publikationen trat Thomasius für die Trennung von Kirche und Staat ein. Ein großes Anliegen war ihm, die damaligen Strukturen an den Universitäten zu ändern. Zu diesem Zweck hielt er 1687 die erste Vorlesung auf Deutsch. Überdies kritisierte er in seiner Monatsschrift (1688-1690) u.a. den überalterten Universitätsbetrieb als zu scholastisch. Dadurch machte sich Thomasius Feinde in der Geistlichkeit, weshalb er seine Lehrtätigkeiten in Leipzig beenden musste und nach Halle (Saale) zog.

Es folgte eine schaffensreiche Zeit mit vielen kritischen Werken zu Folter und Hexenprozessen. Die Hexenprozesse griff Thomasius erneut 1697 in seinem Werk „Ob Ketzerey ein straffbares Verbrechen sey“ auf und warb darin für eine Reformation des Strafrechtsdenkens und die Abschaffung der Hexenprozesse. 1705 forderte er in seinem Werk „Fundamentum iuris naturae et gentium“ ein Recht ohne religiösen Bezug und spiegelte somit die naturrechtliche Bewegung seiner Zeit wider.

Die durch Thomasius betriebene Aufklärung trug zur Abschaffung der Hexenprozesse bei. Er beschrieb diese als fiktives Verbrechen sowie die Folter als eine Schmach christlicher Staaten.

Thomasius verstarb am 3. September 1728.

 

Take away:

  • Deutscher Jurist und Vertreter des Naturrechts
  • Vorreiter für Bildung in deutscher Sprache an Universitäten
  • Gegner der Hexenprozesse und der Folter

 

Autor: Raul Westerhaus

 

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