Fachbereich Rechtswissenschaften

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Bernhard Windscheid

Bernhard Windscheid (* 26. Juni 1817 - 26. Oktober 1892) ist das dritte Kind des Königlichen Hypothekenbewahrers und Steuerrats Ferdinand Windscheid. Sein erstes Juristisches Examen legte er 1837 ab, promovierte 1838 und habilitierte dann 1840 mit der Schrift zur Lehre vom Code Napoleon von der Ungültigkeit der Rechtsgeschäfte. Aufgrund der Vorlesungen von Savigny entschied sich Windscheid für den Weg in die  Wissenschaft, welcher dann im Sommer 1874 dazu führte, dass er Mitglied der Ersten Kommission für die Abfassung eines Entwurfs zu einem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde. Sein Hauptwerk, das dreibändige Lehrbuch des Pandektenrechts, beeinflusste den ersten Entwurf des BGB nachhaltig. Das Römische Recht seiner Zeit wurde in seinem Werk so gut dargestellt, dass es bis 1900 das fehlende Bürgerliche Gesetzbuch weitgehend ersetzte und die Entwürfe des BGB erheblich beeinflusste.

Zu seinen wichtigsten Schriften gehören:

  • Zur Lehre des Code Napoleon von der Ungültigkeit der Rechtsgeschäfte
  • Lehrbuch des Pandektenrechts, Band 1-3
  • Die Actio des römischen Civilrechts, vom Standpunkt des heutigen Rechts
  • Die Lehre des römischen Rechts von der Voraussetzung

 

VerfasserInnen: Tom Bender, Laura Jade Graf, Leonie Schulz, Maxine Sundhaus

 

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