Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Deutsches Institut für Normung / Bundesministerium für Wirtschaft:

Verwendung von Dienstleistungsnormen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Busch

 

Öffentliche Auftraggeber bedienen sich bei der Leistungsbeschreibung regelmäßig technischer Normen und Standards. In der Vergangenheit standen dabei in erster Linie produktbezogene technische Normen im Vordergrund. Mit der auf nationaler und europäischer Ebene voranschreitenden Normung im Dienstleistungssektor gewinnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zunehmend auch Dienstleistungsnormen an Bedeutung als Instrument zur Qualitätssicherung und Konditionentransparenz bei öffentlichen Ausschreibungen. Die rechtssichere Verwendung von Dienstleistungsnormen im Vergabeverfahren setzt jedoch voraus, dass die Normen den Anforderungen genügen, die das deutsche und europäische Vergaberecht sowie damit zusammenhängende vertragsrechtliche Regelungen vorschreiben.

Das INS-Projekt widmet sich in zwei Teilprojekten der Verwendung von Dienstleistungsnormen als Instrument zur Qualitätssicherung und Gewährleistung von Konditionentransparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Zum einen wird untersucht, inwieweit vorhandene Dienstleistungsnormen rechtlichen Vorgaben entsprechen, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen sind. In einem zweiten Schritt wird die Vergabepraxis ausgehend von einer empirischen Analyse zur Verwendung von Dienstleistungsnormen bei öffentlichen Ausschreibungen untersucht und mögliche juristische Risiken identifiziert.

Ziel ist es, Empfehlungen für die Formulierung vergaberechtskonformer Normen zu erarbeiten und öffentliche Auftraggeber darüber zu informieren, in welcher Weise sie unter bestimmten Voraussetzungen Dienstleistungsnormen im Vergabeverfahren verwenden können.